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Onlinebestellung sellyorder
Bei uns haben Sie die Möglichkeit der bequemen Onlinebestellung
via "sellyorder".
Bitte beachten Sie unsere Lieferbedingungen!

Lieferbedingungen
1. Angebot
Preis, Menge und Liefermöglichkeit unserer Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag wird erst durch die Aushändigung des Lieferscheins oder einer Auftragsbestätigung wirksam.
2.
Bei Originalverpackung gilt das ausgewiesene Nettogewicht. Ein evtl. Gefrierschwund geht zu Lasten des Käufers. Ein Manko kann nur anerkannt werden, wenn es bahnamtlich festgestellt und bescheinigt ist, oder bei Verladung durch Lkws vom Fahrer des Wagens bescheinigt wird. Ansprüche des Käufers wegen eines unerheblichen Mindergewichts (bis zu 10 %) bestehen nicht.
3. Lieferrisiko und Minimierung
Die Lieferpflicht gilt als in vollem Umfang erfüllt, und das Risiko geht in jeder Hinsicht auf den Käufer über, sobald die Ware den Versandort verlassen hat oder der Bahn, bzw. dem Spediteur übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer frachtfrei liefert. Der Abschluss etwaiger Transport- und sonstiger Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
4.
Krieg, Betriebs-, Verkehrsstörungen und Verfügung von hoher Hand sowie alle anderen Fälle höherer Gewalt, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang Ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen den Verkäufer ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer das Recht auf Schadensersatz hat. Das gleiche gilt, wenn der Verkäufer nicht liefern kann, weil ein von ihm in Hinblick auf den Verkauf eingeschalteter Vorlieferant ohne das Verschulden des Verkäufers nicht liefert.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Für Mängel der Lieferung haftet der Verkäufer im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- u. Rügepflichten aus § 377 HGB durch den Käufer wie folgt:
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt. Voraussetzung für die Mängelhaftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie entweder unverhältnismäßig ist, oder wenn der Käufer seiner Zahlungspflichten ihm gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.
- Sollte die oben benannte Nacherfüllung unmöglich sein oder zum zweiten Male fehlschlagen, steht dem Käufer das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurück zu treten.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge.
- Soweit sich nachstehend (e.) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Käufers gleich aus welchem Rechtsgrunde ausgeschlossen;
- Der bei d. geregelte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung des Verkäufers auslöst. Eine Garantie oder Zusicherung gilt nur als abgegeben, wenn die Begriffe Garantie oder Zusicherung ausdrücklich genannt werden. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
6.
Bei Sukzessiv-Lieferverträgen steht die Abruf- und Abnahmeverpflichtung des Käufers der Lieferpflicht des Verkäufers gleichwertig gegenüber. Sollte der Käufer bei Sukzessiv-Lieferverträgen die vorgesehene Menge nicht fristgemäß abrufen oder eine frühere Lieferung nicht ordnungsgemäß bezahlt haben, kann der Verkäufer bei Verschulden des Käufers wahlweise Schadensersatz verlangen oder bei Verzug vom Vertrag zurücktreten. Sukzessiv-Lieferverträge können darüber hinaus aus wichtigem Grund gekündigt werden.
7. Zahlung
Der Kaufpreis ist, Zug um Zug gegen Erhalt der Ware, rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. Die Aufrechnungen mit Forderungen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers ist unbestritten oder rechtskräftig.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Käufer bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat das Recht, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten oder zu veräußern. Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Käufer ist zur Einziehung von Forderungen gegen Dritte aus dem Weiterverkauf oder der Verarbeitung der vom Käufer gelieferten Ware berechtigt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller dem Belieferer gegenüber seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Werden diese Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, hat der Käufer dem Verkäufer auf dessen Verlangen, unverzüglich die abgetretenen Forderungen nebst den Schulden bekanntzugeben und alle für die Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Käufer hat dann auch unverzüglich auf Verlangen des Verkäufers den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von Ware, welche an den Käufer geliefert wurde, auch zusammen mit anderen Waren, die nicht dem Verkäufer gehören, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes, der von ihm gelieferten Waren zum Gesamtwert der neuen Sache zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache, gilt im Übrigen das gleiche für die wie unter Eigentum Vorbehalt gelieferten Ware. Werden vom Verkäufer noch andere unter verlängertem Eigentumsvorbehalt eingekaufte Ware verwendet, bestimmt sich der Miteigentumsanteil nach dem für die Verbindung, Vermischung und Verarbeitung geltender Grundsätze. Im Falle der Weiterveräußerung, verbundener, vermischter und verarbeiteter Ware, tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes an den Verkäufer ab, die den Käufer aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese Abtretung ist der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der vom Verkäufer gelieferten Waren.
Der Verkäufer verpflichtet sich , den Teil der so auf ihn übergegangenen Forderungen , der 120% der ihm jeweils noch gegen den Käufer zustehenden Zahlungsanspruchs übersteigt, auf den Käufer zurückzuübertragen .
Etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren sind dem Käufer sofort anzuzeigen
9.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil.
10.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Stuttgart.
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Neben den allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten folgende Regelungen:
Der Mindestbestellwert beträgt 250 EURO. Die Bestellung zur
Auslieferung am nächsten Liefertag sollte möglichst bis 16 Uhr des
Vortages bei uns eingegangen sein.
Zahlung rein netto Kasse. Im übrigen
gelten die mit aktuellen Kunden bestehenden Absprachen.
Bei Fragen zum Sortiment wenden Sie sich bitte an unsere Verkaufsberater unter
der
Servicenummer 07150 / 92 482 - 0 oder an den für Sie zuständigen
Außendienstmitarbeiter.
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Bei Fragen zum Bestellsystem wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: support@sellyorder.de
Frau K. Buschmann: Tel.: 030 - 55 69 96 55 oder
Herrn C. Kolliwer: Tel.: 030 - 55 69 96 77
Weitere Informationen finden Sie unter
www.sellyorder.de
im Bereich Hilfe+FAQ.
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